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AMBULANTE SOZIALPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE (ASA) 

Landkreis München

ASA im landkreis München

Wir sind kontinuierlich darin bestrebt, bestmögliche Lösungen für Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen von jugendrichterlichen Weisungen (§ 10 JGG) anzubieten, die wir im Landkreis München betreuen. Deswegen richten wir unser Angebot nach jugendrichterlichen Weisungen an die regionalen Gegebenheiten im Landkreis München aus, um einen wesentlichen Mehrwert für Jugendliche und Heranwachsende zu liefern, sich in die Strukturen (wieder) einzugliedern und ein eigenverantwortliches Leben zu führen. 

Fallanfrage Jugendamt

Stellen Sie direkt eine personalisierte Fallanfrage und wir melden uns schnellstmöglich mit einem passenden Hilfeangebot.

Unsere Besonderheiten

Wir greifen im Zuge unseres Hilfeangebots auf ein diverses Team zurück. Neben langjähriger Erfahrung im Landkreis München und unsere spezifischen Fachkompetenz zeichnet uns die interdisziplinäre Arbeit über unsere Bereiche hinweg aus. 

Wir richten unser Hilfeangebot an die regionalen Gegebenheiten im Landkreis München aus. 

Wir sind am Puls der Zeit. Für uns ist der enge Bezug zu den aktuellen Themenstellungen im Landkreis München von hoher Priorität. 

Neben den gesetzlichen Regelleistungen bieten zusätzliche Mehrwertleistungen an, um noch bedarfsorientierter im Einzelfall zu unterstützen. Die jeweiligen Leistungen reichen bspw. von heilpädagogisches Reiten, Erlebnispädagogik, Familiensprechstunde, Jugendschuldnerberatung bis hin zur systemischen Familienarbeit. Weitere Infos finden Sie hier

Unsere Angebote

Unser Ziel ist es, Menschen in einer besonderen Lebenslage Lösungswege aufzuzeigen, um neuen Mut zu fassen und die Situation zu bewältigen. Unsere Aufgabe ist es, fachliche Hilfestellung zu geben und gemeinsam Strategien zu entwickeln. Wir wollen die Menschen, die uns ihr Vertrauen schenken, unterstützen ein eigenständiges und unabhängiges Leben zu führen. Die Unterstützungsangebote werden vom Jugendgericht verhängt und von der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) im Landkreis München eingeleitet. Wir führen Hilfen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem JGG i.V.m SGB VIII durch, u.a.

Betreuungsweisung

Unser pädagogisches Angebot der Betreuungsweisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG) als kriminalpolitische Sanktionsform orientiert sich am konkreten Einzelfall und bietet eine profunde Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Dies ermöglicht Jugendlichen ihre individuellen Belastungen zu bearbeiten und verantwortliches Handeln (wieder) zu erlernen.

Betreuungsweisung Plus

Mit dem Projekt Betreuungsweisung Plus wurde gemeinsam mit der Katholischen Jugendfürsorge die erprobte und bewährte Maßnahme der Betreuungsweisung bedarfsgerecht verbessert. Das neue Konzept erlaubt es, die erarbeiteten Ziele auf der Basis christlicher Werte mit hoher Professionalität und flexiblen Zeitbudget erfolgversprechend umzusetzen.

Kompetenzen im Prozess 2.0

Kompetenzen im Prozess 2.0 ist ein modulares Gruppenangebot, welches aufgrund seiner themenzentrierter Module passgenau für die jungen Menschen angelegt ist. Dabei steht der Erziehungsgedanke (JGG) sowie die Ressourcen der Jugendlichen und Heranwachsenden im Fokus.

Intensiv Begleitete Arbeitsstunden

Das Angebot ist eine ambulante Einzelfallhilfe in Verbindung mit der Verhängung einer Arbeitsweisungen, um Jugendliche und Heranwachsende wieder in Strukturen einzubinden. Dabei werden bestehende Ressourcen (abzuleistende Arbeitsstunden) genutzt, wobei die Ableistung individuell mit den Jugendlichen erarbeitet wird.

Gesprächsweisung

Dieses Angebot ist eine kurzzeitige Einzelfallhilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende und umfasst i.d.R drei bis fünf lösungsorientierte Gesprächstermine zu einem konkret definierten Schwerpunkt. Dies können delikt-/ alltags-spezifische Problemlagen in verschiedenen Lebensbereichen (z.B. Familie, beruflichen Situation, oder Sucht) sein.

Häufige Fragen zur ASA

Lotse führt als verbindlicher Kooperationspartner die jugendrichterliche Weisungen nach § 10 JGG in Form von einzelfallorientierten Hilfen und Gruppenangeboten durch. Die Hilfen sind vertraulich und kostenlos und werden auf Vorschlag der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) vom zuständigen Jugendgericht verhängt. Wir stehen jederzeit für ein Beratungsgespräch zu Ihrer Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne über die unterschiedlichen Kanäle, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Unser Ziel bei jugendrichterlichen Weisungen ist es, Jugendliche und Heranwachsende nachhaltig in Strukturen einzubinden und diese für ein eigenständiges Leben zu befähigen. Deshalb werden unsere Hilfen im Einzelfall mit den Jugendlichen individuell ausgearbeitet und setzen auf den jeweiligen Entwicklungsstand auf.

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Fallanfrage Jugendamt

Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage an uns wenden. Unser Verein bietet individuelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in herausfordernden Situationen. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an einer Lösung, die den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen gerecht wird.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anfrage vertraulich behandeln. Der Schutz Ihrer Daten und die Anonymität des Falls sind für uns oberste Priorität. Alle Informationen werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt und sicher verwahrt.