Sprechzeiten: Mo-Fr von 09-17 Uhr
Telefon: 089 – 30 90 876 25
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Wir sind kontinuierlich darin bestrebt, bestmögliche Lösungen für Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen von jugendrichterlichen Weisungen (§ 10 JGG) anzubieten, die wir im Landkreis München betreuen. Deswegen richten wir unser Angebot nach jugendrichterlichen Weisungen an die regionalen Gegebenheiten im Landkreis München aus, um einen wesentlichen Mehrwert für Jugendliche und Heranwachsende zu liefern, sich in die Strukturen (wieder) einzugliedern und ein eigenverantwortliches Leben zu führen.
Stellen Sie direkt eine personalisierte Fallanfrage und wir melden uns schnellstmöglich mit einem passenden Hilfeangebot.
Wir greifen im Zuge unseres Hilfeangebots auf ein diverses Team zurück. Neben langjähriger Erfahrung im Landkreis München und unsere spezifischen Fachkompetenz zeichnet uns die interdisziplinäre Arbeit über unsere Bereiche hinweg aus.
Wir richten unser Hilfeangebot an die regionalen Gegebenheiten im Landkreis München aus.
Wir sind am Puls der Zeit. Für uns ist der enge Bezug zu den aktuellen Themenstellungen im Landkreis München von hoher Priorität.
Neben den gesetzlichen Regelleistungen bieten zusätzliche Mehrwertleistungen an, um noch bedarfsorientierter im Einzelfall zu unterstützen. Die jeweiligen Leistungen reichen bspw. von heilpädagogisches Reiten, Erlebnispädagogik, Familiensprechstunde, Jugendschuldnerberatung bis hin zur systemischen Familienarbeit. Weitere Infos finden Sie hier.
Unser Ziel ist es, Menschen in einer besonderen Lebenslage Lösungswege aufzuzeigen, um neuen Mut zu fassen und die Situation zu bewältigen. Unsere Aufgabe ist es, fachliche Hilfestellung zu geben und gemeinsam Strategien zu entwickeln. Wir wollen die Menschen, die uns ihr Vertrauen schenken, unterstützen ein eigenständiges und unabhängiges Leben zu führen. Die Unterstützungsangebote werden vom Jugendgericht verhängt und von der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) im Landkreis München eingeleitet. Wir führen Hilfen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem JGG i.V.m SGB VIII durch, u.a.
Lotse führt als verbindlicher Kooperationspartner die jugendrichterliche Weisungen nach § 10 JGG in Form von einzelfallorientierten Hilfen und Gruppenangeboten durch. Die Hilfen sind vertraulich und kostenlos und werden auf Vorschlag der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) vom zuständigen Jugendgericht verhängt. Wir stehen jederzeit für ein Beratungsgespräch zu Ihrer Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne über die unterschiedlichen Kanäle, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Unser Ziel bei jugendrichterlichen Weisungen ist es, Jugendliche und Heranwachsende nachhaltig in Strukturen einzubinden und diese für ein eigenständiges Leben zu befähigen. Deshalb werden unsere Hilfen im Einzelfall mit den Jugendlichen individuell ausgearbeitet und setzen auf den jeweiligen Entwicklungsstand auf.
Die Zuweisung der Hilfe erfolgt per Urteil des Jugendgerichts durch die Jugendhilfe im Strafverfahren (§ 10 JGG), wenn bei Jugendlichen bzw. jungen Menschen im Zuge der Jugendhilfebedarfsklärung:
Standort München
Balanstr. 57
81541 München
Telefon: 089 – 30 90 876 25
Fax: 089 – 30 90 876 29
Standort Starnberg
Münchner Str. 33
82319 Starnberg
Telefon: 08151 – 40 186 19
Fax: 08151 – 40 186 20
Sozialraumbüro München-Süd
Mühlweg 1
82054 Sauerlach
Telefon: 089 – 30 90 876 25
Fax: 089 – 30 90 876 29
Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage an uns wenden. Unser Verein bietet individuelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in herausfordernden Situationen. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen an einer Lösung, die den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen gerecht wird.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anfrage vertraulich behandeln. Der Schutz Ihrer Daten und die Anonymität des Falls sind für uns oberste Priorität. Alle Informationen werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt und sicher verwahrt.